Durchführung:
• schwingende Stimmgabel an das Mastoid halten
• sobald kein Ton mehr zu hören ist => Stimmgabel vor das Ohr halten
Ergebnis:
Ton sollte vor dem Ohr noch zu hören sein, da die Luftleitung besser ist als die Knochenleitung. Ist dies nicht der Fall liegt eine Schalleitungsstörung vor. Hört der Patient gar nichts liegt eine Schallempfindungsstörung vor.
Der Rinne-Test dient der Unterscheidung von Schalleitungsstörungen und Schallempfindungsstörungen bei Hörminderung.
Durchführung:
Die schwingende Stimmgabel wird an das Mastoid und sobald kein Ton mehr zu hören ist vor das Ohr gehalten. Dann sollte der Ton noch zu hören sein, da die Luftleitung besser ist als die Knochenleitung. Ist dies nicht der Fall ist der Test negativ und es liegt eine Schalleitungsstörung vor. Hört der Patient gar nichts liegt eine Schallempfindungsstörung vor. Das Ausmaß einer Hörminderung wird im Hörtest festgestellt.
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 275
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.