Die Albumine im Blutplasma sind verantwortlich für die Pufferfunktion:
Der pH-Wert des Blutes wird durch die Puffer konstant bei ca. 7,4 gehalten (Neutralbereich).
Eine Übersäuerung des Blutes nennt man Azidose. Sie entsteht z.B. durch Stoffwechselprozesse wie Laktatübersäuerung (metabolische Azidose) oder durch Ateminsuffizienz (respiratorische Azidose: dabei wird im Blut überschüssiges Kohlendioxid-CO2 in Kohlensäure-H2CO3umgewandelt und dieses führt zur Übersäuerung).
Eine „Überbasung“ nennt man Alkalose. Auch sie kann respiratorisch (z.B. bei Hyperventilation mit verstärkter Abatmung von CO2 bzw. H2CO3) oder metabolisch verursacht sein. Außer dem Albuminpuffer gibt es noch das Pufferpärchen Bikarbonat –Kohlensäure, welches je nach Bedarf Säuren oder Basen abpuffern kann
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 97
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.