Nach Anmeldung zum Kurs erhalten Sie Zugang zu unserer Lernplattform. Hier haben Sie Zugriff auf das Lernmaterial für den ersten Monat. Sie haben die Möglichkeit, das Angebot 14 Tage lang kostenfrei zu testen. Wenn Sie überzeugt sind erhalten Sie nach Eingang der ersten Zahlung das Begleitbuch zum gesamten Kurs. Jeden Monat erhalten Sie Zugriff auf weitere jeweils 4-6 Stunden Videomaterial, in denen die Lerninhalte anschaulich vermittelt werden. In insgesamt 54 Tutorials verteilt über 12 Monate teilen wir Ihnen die Lernmenge sinnvoll ein (siehe Kursplan). Für praktische Inhalte haben Sie die Möglichkeit ohne Zusatzkosten an einem unserer Praxistage teilzunehmen. Diese bieten wir zweimal jährlich an. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einmal wöchentlich (insgesamt 40 Termine / Jahr) Ihre Fragen in einer interaktiven Online-Sprechstunde mit mehreren Teilnehmern zu besprechen.
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Zugang zum Portal
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.