Die HĂ€mophilie (klassische Bluterkrankheit) ist die wichtigste Koagulopathie.
Ursache:Die HĂ€mophilie wird x-chromosomal rezessiv vererbt, d.h. Frauen sind normalerweise nicht betroffen, da sie noch ĂŒber ein zweites, intaktes x-Chromosom verfĂŒgen. Bei einer rezessiv vererbten Krankheit kann das intakte Chromosom die Störung ausgleichen (bei dominanten ErbgĂ€ngen ist dies nicht möglich). MĂ€nner besitzen nur ein x-Chromosom und erkranken dadurch trotz rezessivem Erbgang immer. AuĂer der Vererbung sind auch Spontanmutationen des x-Chromosoms als Ursache möglich.
Einteilung:
âą HĂ€mophilie A: Mangel an Gerinnungsfaktor VIII (von Willebrand-Faktor)
âą HĂ€mophilie B: Mangel an Gerinnungsfaktor IX
đ
Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 109
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mĂŒndlicher PrĂŒfung beim zustĂ€ndigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhĂ€ngig von einer Ă€rztlichen Verordnung tĂ€tig werden.
â
Vorbereitung auf HeilpraktikerprĂŒfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die HeilpraktikerprĂŒfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mĂŒndlicher PrĂŒfung beim zustĂ€ndigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
â
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
â
UnabhÀngigkeit von gesundheitspolitischen VerÀnderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige UnabhĂ€ngigkeit von gesundheitspolitischen VerĂ€nderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuĂŒben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ÂŽkleineÂŽ Heilpraktiker oder eine Ă€rztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.
â