Der Waldeyer`sche Rachenring besteht aus mehreren lymphatischen Organen im Gaumen- und Rachenbereich. In dieser Zone sind immunologische Abwehrreaktionen aufgrund der Keimdichte häufig und wichtig. Mandeln und Seitenstränge sind, typisch für das lymphatische System, aus retikulärem Bindegewebe mit Lymphfollikeln aufgebaut und bei diesen Organen gibt es zudem noch einen Epithelüberzug (lymphoepitheliales Gewebe). Typisch für die Mandeln ist ein ovaler Aufbau mit Krypten.
Anteile des Rachenrings:
• Gaumenmandeln (Tonsilla palatina, bds. zwischen dem vorderen und hinteren Gaumenbogen, paarig)
• Rachenmandel (Tonsilla pharyngealis, im Rachendach)
• Tubenmandeln (Tonsilla tubaria, jeweils an der Öffnung der Tuba auditiva, paarig)
• Zungenmandel (Tonsilla lingualis, am Zungengrund)
• Seitenstränge (jeweils an der seitlichen Rachenwand, paarig)
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 115
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.