Fachlich

Was versteht man unter einer Herzinsuffizienz, welches sind die Ursachen und welche Begrifflichkeiten werden unterschieden?

Kurz und Knapp:

Was versteht man unter einer Herzinsuffizienz, welches sind die Ursachen und welche Begrifflichkeiten werden unterschieden?

Als Herzinsuffizienz bezeichnet man das Unvermögen des Herzens, das vom Körper benötigte Blutvolumen zu fördern. Die Folge davon ist z.B. eine verminderte körperliche Belastung.

Ursachen:

kardiale Störungen:

Kontraktionsschwäche:

• KHK/ Infarkt

• Kardiomyopathie (Herzmuskelerkrankungen)

• Myokarditis (Herzmuskelentzündung)

Volumenüberlastung:

• Herzklappeninsuffizienz (Herzklappe schließt nicht richtig)

• Angeborene Herzfehler

• Septumdefekte

Druckbelastung: (Herz muss gegen zu großen Druck arbeiten)

• Herzklappenstenosen

• Arterielle Hypertonie (Bluthochdruck im großen Kreislauf)

• Pulmonale Hypertonie (Bluthochdruck im kleinen (Lungen-) Kreislauf)

Herzrhythmusstörungen

extrakardiale Störungen (von außerhalb des Herzens ausgehende Störungen):

• Schilddrüsenüberfunktion

• herzschädigende Medikamente

• Gifte

• Schock

Begriffe:

Rechtsherzinsuffizienz:

Die rechte Herzkammer kann das Blut nicht mehr ausreichend in die Lungen befördern. Das Blut staut sich vor dem Herz in den Körper zurück.

Linksherzinsuffizienz:

Die linke Herzkammer kann das Blut nicht mehr ausreichend in den Körper pumpen (großer Kreislauf), weshalb der Körper schlechter mit arteriellem Blut versorgt wird. Das Blut staut sich vor dem linken Herzen in die Lunge zurück.

Globale Insuffizienz:

Linke und rechte Herzkammer sind betroffen (meist verursacht eine Linksherzinsuffizienz eine Rechtsherzinsuffizienz)

Vorwärtsversagen:

Das Herz kann das Blut aufgrund zu geringer Förderleistung nicht nach vorne in die Arterien pumpen.

Rückwärtsversagen:

Das Blut staut sich aufgrund zu geringer Pumpleistung des Herzens in das rückliegende Gefäßsystem (z.B. Linksherzinsuffizienz: Stau in die Lungen).

Akute Herzinsuffizienz:

Die Herzleistung nimmt durch ein akutes Ereignis lebensgefährlich ab (Herzinfarkt, Embolie...).

Chronische Herzinsuffizienz:

Die Auswurfleistung des Herzens nimmt langsam durch eine oder mehrere Herzerkrankungen ab.

Ruheherzinsuffizienz:

Herzinsuffizienz-Symptome treten bereits in Ruhe auf.

Belastungsinsuffizienz:

Herzinsuffizienzsymptome treten nur bei Belastung auf.

Kompensierte Herzinsuffizienz:

Körper kann sich an die Herzinsuffizienz anpassen (Medikamente, Ausdauersport)

Dekompensierte Herzinsuffizienz:

Körper kann sich nicht anpassen und es machen sich klinische Symptome bemerkbar

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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 50

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Verknüpfte Fragen:

Wichtige Fragen zum Kurs

Bekomme ich mit dem Heilpraktiker Direktzugang zum Patienten?

Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.

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Was zeichnet den Heilpraktiker Intensivkurs aus?

Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch

Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.

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Wie ist die Vorbereitung?

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Berufsbegleitende Vorbereitung - geht das?

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Was bringt der Kurs in der Praxis?

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Wofür brauche ich die Heilerlaubnis?

Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen

Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.

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