• Nüchternblutzuckerspiegel > 126 mg/dl
• im oralen Glukosetoleranztest (trinken einer hochkonzentrierten Zuckerlösung) > 200 mg/dl nach zwei Stunden.
• Blutzuckerspiegel zwei Stunden postprandial > 200 mg/dl• Glukose im Urin (Glukosurie) bei BZ > 150 mg/dl
• Blutzuckergedächtniswert: Hb A1c > 6.5%
• man darf den schnellen Glukoseanstieg postprandial nicht unterschätzen!
• Ziel ist es, Blutzucker, HbA1c, Blutfettwerte und Körpergewicht in den Normbereich zubekommen
• Typ I: Insulingabe mit kurzwirkenden Insulinen und Verzögerungsinsulinen mit regelmäßigen Kontrollen des Blutzuckers (evtl. mit Insulinpumpe), Diabeteskost.
• Typ II: Diät (bilanzgerecht mit weniger Monosacchariden und Fett), Bewegung, evtl. orale Antidiabetika (z.B. Metformin, Sulfonylharnstoffe): verzögern die Kohlenhydratresorption im Darm, verbessern die Glukoseaufnahme der Zellen, evtl. Insulin
📒
Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 184
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.