• Makroangiopathie (große, arterielle Gefäße betroffen): siehe Arteriosklerose mit allen Folgekrankheiten!
• Mikroangiopathie (kleine arterielle Gefäße betroffen):
- diabetische Nephropathie bis zur Niereninsuffizienz mit Dialyse
- diabetische Retinopathie mit Netzhautschäden bis zur Erblindung
• diabetische Neuropathie mit
- peripherer Polyneuropathie (siehe Nervensystem) und
- autonomer Neuropathie (Störungen von Herzrhythmus, Blutdruck, Darm, Blase, Sexualfunktion, Gefahr des stillen Myokardinfarktes).
• gestörte Immunabwehr
• diabetischer Fuß: durch die Kombination von Makro-/ und Mikroangiopathie, Neuropathie und gestörter Immunabwehr kann es schon bei kleinen Fußverletzungen zu Geschwüren (Ulcera) mit tiefer Osteomyelitis kommen (diabetische Gangrän). Folgen sind Amputationen.
• hypoglykämischer Schock (Unterzuckerschock, z.B. durch Überdosis Insulin, Fieber, Stress…)
• diabetisches Koma (Überzuckerschock)
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 185
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.