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Myokardinfarkt = Herzinfarkt
Akute lebensbedrohliche Erkrankung, meist als akut auftretende Komplikation bei koronarer Herzkrankheit. Bricht ein arteriosklerotischer Plaque auf, so bildet sich darauf ein Thrombus und es kann zu einem GefäĂverschluss kommen. Hierbei wird ein Teil des Myokards von der Blut- und Sauerstoffversorgung abgeschnitten und es kommt zu einer Nekrose. Eine Herzmuskelzelle ist ohne Blutversorgung nur noch 2-4 Stunden lebensfähig.
⢠Heftiger, ausstrahlender Schmerz (linker Arm, Oberbauch, Schultern, Hals, Rßcken...)
⢠Ăhnlich wie bei der Angina pectoris nur meist stärker und länger anhaltend
⢠Schwere- bzw. Druckgefßhl hinter dem Brustbein.
⢠Vernichtungsgefßhl, Todesangst
⢠Schocksymptome: kalter SchweiĂ, BlässeâŚ
⢠Ăbelkeit
⢠Atemnot
⢠HerzrhythmusstÜrungen
⢠In 10-25% der Fälle stummer Herzinfarkt ohne Beschwerden (Diabetes)
⢠EKG
⢠Echokardiographie
⢠Herzkatheteruntersuchung mit weiterfßhrender Therapie
⢠Blutuntersuchung mit Bestimmung der Herzmuskelenzyme (Anstieg von CK, CK-MB, GOT und Troponin)
man unterscheidet:
⢠Transmuraler Infarkt: alle Herzwandschichten betroffen
⢠Nichttransmuraler Infarkt: nicht alle Herzwandschichten betroffen
⢠Entsprechend Lokalisation: z.B. Vorderwandinfarkt, Hinterwandinfarkt, HerzspitzeninfarktâŚ
Erstversorgung:
⢠Sofort Notarzt alarmieren (auch bei Verdacht!)
⢠OberkÜrper hochlagern
⢠Patient beruhigen
⢠Vitalzeichenkontrolle
⢠Kardiopulmonale Reanimation bei Herz-Kreislaufstillstand
In der Klinik:
⢠Intensivßberwachung
⢠Sauerstoffgabe
⢠venÜser Zugang
⢠Schmerzbekämpfung: Opiate, ansonsten kommt es zur Verschlechterung durch Schmerz und Stress
⢠Beruhigende Medikamente: z.B. Benzodiazepine
⢠Blutverdßnnende Medikamente: z.B. ASS⢠Sonstige Medikamente: z.B. Betablocker, ACE-Hemmer (Bsp.: Captopril)
Akuttherapie:
⢠Thrombolyse: man versucht den Thrombus, der den arteriosklerotischen GefäĂabschnitt verschlieĂt, medikamentĂśs aufzulĂśsen. Dies gelingt nur innerhalb der ersten 6 Stunden nach Infarkt.
⢠Herzkatheter mit weiterfĂźhrenden MaĂnahmen.
⢠Behandlung der Herzinsuffizienz
⢠Schockbehandlung
danach:
⢠Anschlussheilbehandlung
⢠Behandlung der Grundkrankheit (KHK): Betablocker, ACE-Hemmer, Lipidsenker
⢠Blutverdßnnung: ASS 100mg/d, Marcumar (Vitamin K-Antagonist)
⢠Physiotherapie
⢠Gezieltes Aufbautraining: Herzsportgruppe unter ärztl. Kontrolle
Innerhalb der ersten 72 Stunden:
â HerzrhythmusstĂśrungen
â Herzinsuffizienz (mit LungenĂśdem)
â Kardiogener Schock
â Herzwandruptur mit Perikardtamponade
â Septumperforation
â Papillarmuskelabriss
â Akuter Herztod
Spätkomplikationen (nach ßber 6 Wochen):
â Herzwandaneurysma (Aussackung der Herzwand)
â Kardiogene Embolie (Blutkoagel lĂśst z.B. Schlaganfall aus)
â Perikarditisâ Infarktrezidiv
⢠25-30 % der Patienten sterben innerhalb von 6 Wochen nach dem Infarkt.
⢠Die Sterblichkeit beim 2. Infarkt (Infarktrezidiv) beträgt 40%
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 47 - 48
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mßndlicher Prßfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermÜglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie kÜnnen somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
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Vorbereitung auf HeilpraktikerprĂźfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprßfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mßndlicher Prßfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
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Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
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Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine hÜhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszußben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung kÜnnen die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.
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