Der Rachen ist ein schleimhautüberzogener Muskelschlauch.
Er reicht von der Schädelbasis bis zur Speiseröhre und gliedert sich in drei Bereiche:
• Nasenrachenraum (Nasopharynx, oberer Rachenraum, Pars nasalis)
• mittlerer Rachenraum (Oropharynx, Pars oralis, Mund-Rachen-Raum)
• unterer Rachenraum (Laryngopharynx, Pars laryngea, Kehlkopf-Rachen-Raum oder Hypopharynx)
Im Nasenrachenraum mündet beidseits eine Ohrtrompete (Eustachsche Röhre - Verbindung zum Mittelohr, zum Druckausgleich).
Im Dach des Rachens liegt die Rachenmandel (Tonsilla pharyngealis). Im Rachen kreuzen sich Speise-/ und Atemweg. Beim Schlucken wird der Kehlkopf reflektorisch angehoben, die Epiglottis stößt gegen den Zungengrund, legt sich auf den Kehlkopfeingang und die Nahrung wird von der Speiseröhre übernommen, ohne in die Atemwege zu gelangen. Geschieht dies doch, so nennt man dies Aspiration (mit Gefahr des Erstickens und der Aspirationspneumonie)
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 126
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.