Die Pleuritis (Brust-/ oder Rippenfellentzündung) entwickelt sich meist aufgrund einer anderen Erkrankung.
Ursachen:
• Pneumonie
• Tumor
• Tuberkulose
• Lungenembolie
• Urämie (Abfall der Plasmaproteine und Anstieg der harnpflichtigen Stoffe im Blut bei Nierenfunktionsstörungen).
• rheumatische Erkrankungen
Symptome:
• trockene Pleuritis sicca: atemabhängige Scherzen und Reizhusten.
• feuchte Pleuritis exsudative mit Pleuraerguss: weniger Schmerzen mit zunehmender Dyspnoe bei Pleuraerguss. Im Verlauf evtl. Pleuraempyem und bleibende Vernarbung (Pleuraschwarte)
Therapie:
• Behandlung der Grunderkrankung
• Analgetika
• evtl. Punktion des Pleuraergusses zur Besserung der Dyspnoe
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 144
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.