Die Bronchien bestehen aus zwei Bronchialbäumen. Der Hauptbronchus (Bronchus principalis) verzweigt sich rechts in drei und links in zwei Lappenbronchien (Bronchus lobaris), welche sich in die Segmentbronchien (Bronchus segmentalis) verzweigen.Insgesamt gibt es 32 Verzweigungsebenen bis hin zu den kleinsten, terminalen Bronchien (Bronchioli), welche in die Lungensäckchen mit ihren Alveolen (Lungenbläschen) übergehen. Die großen Bronchien werden durch Knorpelspangen oder Knorpelblättchen offen gehalten, die kleinen Bronchien besitzen keine Knorpelanteile mehr (Problem beim Asthma bronchiale).
Die beiden Lungenflügel werden durch das Zwerchfell, die Thoraxwand, den Herzbeutel und das Mediastinum begrenzt.
Der rechte Lungenflügel besteht aus einem Ober-/ Mittel-/ und Unterlappen, der linke Lungenflügel aus einem Ober-/ und einem Unterlappen.
Ein Lungenlappen besteht aus mehreren Segmenten, welche jeweils von einem Segmentbronchus mit Atemluft versorgt werden.
Die Bronchien werden von den Ästen der Lungenarterien begleitet, welche sich schließlich als Alveolarkapillaren auf die Lungenbläschen legen (siehe Gasaustausch). Die venösen Gefäße laufen zusammen mit den Lymphgefäßen in den bindegewebigen Zwischenschichten der Lunge (Septen) zurück zur Lungenwurzel (Hilus).
Am Hilus befinden sich die Hauptbronchien, Lungenarterien (Arteriae pulmonales), Lungenvenen (Venae pulmonales), Lymphknoten, Lymphgefäße und Nervenbahnen.
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 128
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
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Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.