Im Verlauf der obstruktive (verengende) Atemwegserkrankung mit zunehmendem Umbau des Flimmerepithels der Bronchien: Flimmerzellen gehen zugrunde und werden durch Becherzellen mit zunehmender Schleimbildung ersetzt.
Ursachen:
• meist Rauchen (90%)
• häufige Infekte
• Allergie
• Schadstoffe in der Luft
Symptome:
• zunächst nicht obstruktiv und reversibel mit Husten und Auswurf.
• später obstruktiv und nicht reversibel mit zunehmender Atemnot (kann asthmaähnlich erscheinen) bei Belastung und schließlich in Ruhe
Komplikationen:
• Ateminsuffizienz
• Lungenemphysem mit Cor pulmonale: Rückstau von Blut über die Lungenarterien zur rechten Herzkammer (pulmonale Hypertonie) mit Rechtsherzhypertrophie und Rechtsherzüberlastung (Rechtsherzinsuffizienz).
• rezidivierende Infekte
• Bronchiektasen: Aussackungen der Bronchialwände mit massiver Sekretansammlung und häufigen Infekten
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 139
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.