Bei der Einatmung wird der Brustraum wird durch zwei Mechanismen erweitert:
• Absenken des Zwerchfells (Diaphragma) durch Kontraktion (Bauchatmung).
• Anheben des Brustkorbs durch Kontraktion der Atemhilfsmuskulatur: M. pectoralis minor und major, M. serratus anterior, Mm. intercostales externi, M. sternocleidomastoideus und Mm. scaleni (Brustatmung)
Das Lungenfell (Pleura visceralis) ist mit der Lungenoberfläche verbunden und das Rippenfell (Pleura parietalis) mit Thoraxinnenseite, Diaphragma und Herzbeutel. Zwischen Lungen-/ und Rippenfell befindet sich ein schmaler, flüssigkeitsgefüllter Raum (Pleuraspalt).
Bei der Einatmung zieht das Rippenfell durch den Unterdruck im Pleuraspalt am Lungenfell und die Lunge muss sich entfalten (Glasplatteneffekt)
Sie verläuft im Gegensatz zur Inspiration eher passiv. Der Brustkorb senkt sich und die Zwerchfellkuppel hebt sich. Dabei können M. latissimus dorsi, Mm. intercostales interni und die Bauchpresse unterstützen
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 129
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.