Atemzugvolumen
Das Atemzugvolumen beträgt in Ruhe ca. 0,5 l.
Atemfrequenz
Die normale Atemfrequenz eines Erwachsenen in Ruhe beträgt ca. 12-16 Atemzüge /min (ca. 50/min beim Neugeborenen).
Atemminutenvolumen
Dies ergibt ein Atemminutenvolumen von ca. 8 l/min. Es kann bei Bedarf auf ca. 50 l/min gesteigert werden.
Inspiratorisches und exspiratorisches Reservevolumen
Zusätzlich zum Atemzugvolumen können noch ca. 2-3 l eingeatmet bzw. 1-2 l ausgeatmet werden (inspiratorisches bzw. exspiratorisches Reservevolumen).
Vitalkapazität
Atemzugvolumen, inspiratorisches Reservevolumen und exspiratorisches Reservevolumen ergeben die Vitalkapazität.
Residualvolumen
Nach maximaler Ausatmung verbleiben noch ca. 1,5 l Restluft in den Atemwegen (Residualvolumen).
Totalakazität
Vitalkapazität und Residualvolumen ergeben die Totalkapazität.
1-Sekunden-Kapazität (Tiffenau-Test)
Gemessen wird außerdem die sogenannte 1-Sekunden-Kapazität (Tiffenau-Test). Es ist die Luftmenge, welche nach maximaler Einatmung in 1 Sekunde ausgeatmet werden kann (siehe COPD).
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 132
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.